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Ihr Ansprechpartner des KFS bei Nutzerangelegenheiten ist Prof. Dr. Peter Müller-Buschbaum, TU München (Tel. 089/289-12452, E-Mail
muellerb @ ph.tum.de)
Wir bitten Sie, sich in unsere Datenbank einzutragen, damit wir Sie mit aktuellen Informationen versorgen können und
Sie für zukünftige Wahlen in unserem Wählerverzeichnis registriert sind.
Sie können zu jeder Zeit Ihre
Daten ändern oder löschen.
Alle Daten werden vom KFS vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben!
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den Administrator.
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Registrierung |
Hier können Sie sich in die Datenbank des KFS eintragen. Sie können dabei angeben, ob Sie wahlberechtigt* sind und ob Sie die vierteljährliche KFS-Rundmail bekommen wollen. |
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Mein Profil |
Wenn Sie sich eingeloggt haben, können Sie hier Ihre angegebenen Daten
ansehen, aktualisieren oder löschen. |
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Zugangsdaten vergessen |
Sollten Sie einmal Ihr Passwort und/oder Login vergessen haben,
können Sie hier einen Link anfordern, mit dem Sie Ihr Passwort neu setzen können. Dafür müssen Sie allerdings die E-Mail-Adresse angeben, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Sollte diese nicht mehr aktuell sein oder wenn Sie nicht mehr wissen, welche das war, registrieren Sie sich bitte neu und mailen mir kurz, dass ich den alten Eintrag löschen soll (Administrator). |
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Login |
Loggen Sie sich ein, um in den internen Nutzerbereich zu gelangen und Ihr Profil einzusehen.
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Passwort ändern |
Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie sich neues Passwort setzen.
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Login ändern |
Ihr Login können Sie ändern, wenn Sie eingeloggt sind.
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Logout |
Vergessen Sie bitte nie, den internen Nutzerbereich über den Logout-Button zu
verlassen. Sollten Sie sich einmal nicht mehr in den Nutzerbereich einloggen können, so drücken Sie erneut den Logout-Button. |
(*):
Wahlberichtigt sind alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Institutionen in Deutschland, die aktiv an der Forschung mit Synchrotronstrahlungsquellen beteiligt sind und ein abgeschlossenes Universitäts-
oder Hochschulstudium vorweisen können. Ebenfalls wahlberechtigt sind deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Ausland an internationalen Einrichtungen mit deutscher Beteiligung tätig sind
und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Im Zweifelsfall entscheidet das Komitee.
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